Bezüglich dieses Verfahrens benötige ich mal kollegialen Rat:
Ein fremdes AG (Familiengericht) führt das übliche Verfahren (Vermögensverzeichnis bei Sterbefall) durch. Die (überlebende) Kindesmutter wohnt auch im AG-Bezirk des fremden AG. Das Verfahren läuft und läuft. Die Kindesmutter jedoch gibt kein VV ab.
Das fremde AG droht nun Zwangsgeld an und macht (aus aus der Akte heraus nicht nachvollziehbaren Gründen) daneben eine EMA. Die EMA ergibt, dass die Kindesmutter in meinen AG-Bezirk gezogen ist. Das fremde AG bittet nun (d.h. in diesem Verfahrensstadium) um Übernahme.
Offen gesagt, lehne ich eine Übernahme in diesem (deutlich vorangeschrittenen) Verfahrensstadium ab.
Wie denkt ihr hierüber?