Hallo zusammen,
ich hätte gern eure Meinung zu folgenden Fall:
Der Kindervater benötigt Geld "für weitere Investitionen in seine Immobilie". Deshalb möchte er einen Austausch von Sicherheiten vornehmen, d.h. seine Lebensversicherung soll gegen Rechte, die auf seine Tochter (KV hat alleiniges Sorgerecht) lauten, abgetreten werden.
M.E. besteht ein Interessenkonflikt, so dass ein E-Pfleger zu bestellen wäre. Gen.-Fähigkeit würde ich eher verneinen. Wenn er eine Immobilie hat, kann er doch ein Grundschuld darauf eintragen lassen, anstatt sich an das Vermögen seiner Tochter zu vergreifen. Oder?
Ich bin für jede Meinung dankbar!