So hallo mal,
es ist ja schon richtig, dass bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung die frühste Strafe mit der man die Gesamtstrafe bilden kann zu bilden ist? Also wenn ich 4 strafen habe und es ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung zwischen den Strafen 1, 3 und 4 möglich und zwischen den Strafen 2, 3 und 4 (die Zahlen stehen für die Reihenfolge der Verurteilungen) dann wird aus den Strafen 1, 3 und 4 eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet.
Aber gibt es dazu auch eine Vorschrift? Ich dachte ja nur finde ich diese nicht.
Kann mir da bitte jemand helfen? Danke