Hallo,
habe hier den exotischen Fall, dass eine GmbH, derern Gesellschafter Stadt und Landkreis sind, nach § 3 NKomZG in eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt und aus dem Handelsregister gelöscht werden soll.
Bin bislang bei der Recherche auf keine ähnlichen Fälle gestoßen. Gibt's Bedenken, die GmbH mit entsprechendem Hinweis auf die genannte Vorschrift im Register zu löschen?
Gruß, helnis