Umwandlung einer GmbH in ein kommunale Anstalt

  • Hallo,

    habe hier den exotischen Fall, dass eine GmbH, derern Gesellschafter Stadt und Landkreis sind, nach § 3 NKomZG in eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt und aus dem Handelsregister gelöscht werden soll.

    Bin bislang bei der Recherche auf keine ähnlichen Fälle gestoßen. Gibt's Bedenken, die GmbH mit entsprechendem Hinweis auf die genannte Vorschrift im Register zu löschen?

    Gruß, helnis

  • Wenn die Voraussetzungen des § 74 GmbHG vorliegen, kann die GmbH gelöscht werden. Ein Verweis auf das NKomZG ist jedoch irreführend, für die Rechtsverhältnisse der zu löschenden GmbH gilt nur das GmbHG.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!