Hallo zusammen,
ich habe eine kostenrechtliche Frage an euch.
In 4 Wohnungsgrundbüchern wurde die Größe des jeweiligen Miteigentumsanteils geändert (3 Einheiten verkleinern sich, 1 Einheit vergrößert sich). Dementsprechend wurden bei den jeweiligen Grundpfandrechten "Pfanderstreckung" bzw. "Pfandentlassungen" erklärt. Es handelt sich doch hierbei jeweils um eine "Veränderung des Rechts". Wie sieht´s denn da mit den Kosten aus?
Und wonach richten sich die Kosten für die Änderung der Miteigentumsanteile?
Vielen Dank im Voraus!