Hallo.
Ich habe eigentlich ein Problem in einer Hinterlegungssache aber ich hoffe die Experten aus den Registersachen können mir weiterhelfen:
Ein irisches Unternehmen (= A-Ltd) erteilt einem Dt. Inkasso-Unternehmen (= B-GmbH) Vollmacht. Diese Vollmacht ist unterzeichnet von zwei Alternate Directors (März 2009)
Die A-Ltd. legt mir nur eine beglaubigte Kopie aus dem Company Register vor (Companies Registration Office Printout). In Englisch versteht sich. Ein Alternate Director, der die Vollmacht im März 2009 unterzeichnet hat, ist immer noch vertretungsbefugt.
Weiß jmd. ob ein Alternate Director einzelvertretungsbefugt ist bzw. wie es sich mit dem Umfang der Vertretungsbefugnis eines solchen verhält ? Das Company Register gibt darüber keine Auskunft....
Weiß jmd. ob ein Alternate Director einzelvertretungsbefugt ist bzw. wie es sich mit dem Umfang der Vertretungsbefugnis eines solchen verhält ? Das Company Register gibt darüber keine Auskunft....
Vielen Dank für eure Hilfe.