Vertretungsumfang irische Gesellschaft

  • Hallo.
    Ich habe eigentlich ein Problem in einer Hinterlegungssache aber ich hoffe die Experten aus den Registersachen können mir weiterhelfen:

    Ein irisches Unternehmen (= A-Ltd) erteilt einem Dt. Inkasso-Unternehmen (= B-GmbH) Vollmacht. Diese Vollmacht ist unterzeichnet von zwei Alternate Directors (März 2009)


    Die A-Ltd. legt mir nur eine beglaubigte Kopie aus dem Company Register vor (Companies Registration Office Printout). In Englisch versteht sich. Ein Alternate Director, der die Vollmacht im März 2009 unterzeichnet hat, ist immer noch vertretungsbefugt.
    Weiß jmd. ob ein Alternate Director einzelvertretungsbefugt ist bzw. wie es sich mit dem Umfang der Vertretungsbefugnis eines solchen verhält ? Das Company Register gibt darüber keine Auskunft....


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Also ein sog. "alternate director" ist wohl ein vom eigentlichen dirctor eingesetzter Vertreter seiner Person, der die gleichen Befugnisse hat wie er selbst - man korrigiere mich, wenn es falsch ist.

    Problem ist hier, wie immer bei den directors (Großbritannien oder Irland), dass das Register keine Auskunft über die jeweilige Vertretungsmacht gibt. Erforderlich sind die entsprechenden Beschlüsse der shareholders, bestätigt durch den secretary oder auch einen engl. Notar. Apostille ist zur Anerkennung ausl. öffentl. Urkunden für Irland auch erforderlich; BGBl. 1999, II, S. 142.

    Vielleicht fragst du mal einen GB-Kollegen. In KEHE/Sieghörtner GBO Rn. U 100 steht wohl einiges oder auch im BeckOnline im BeckOK GBO unter Sonderbereiche -> Internationale Bezüge -> N. Europäische Gesellschaften -> Gesellschaften der einzelnen Staaten, unten die Details aufklappen -> Nr. 9 Großbritannien oder Nr. 10 Irland.

  • Ich danke Dir für die wertvollen Tips.

    BeckOnline steht mir leider hier auf Arbeit nicht in diesem umfangreichen Maße zur Verfügung. Schade.

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