Noch was aus meiner Vertretungswoche:
Unter welchen Bedingungen darf die Frist nach § 926 ZPO verlängert werden? So richtig viel habe ich in der Kommentierung nicht gefunden.
Im vorliegenden Fall war die Frist schon einmal verlängert worden. Da die Rechtsanwältin ein zweites Mal nur Arbeitsüberlastung als Grund geltend gemacht, habe ich eine weitere Verlängerung verweigert. Das ging mir allerdings stark gegen meine Natur als Grundbuchrechtspfleger. Da bin ich mit Fristverlängerungen mehr als großzügig.