Können bei Erlöschen einer GmbH aufgrund eines Einstellungsbeschlusses mangels Masse nach § 204 der Konkursordnung neben der Rötung der allgemeinen Vertretungsregelung und Eintragung des Liquidators auch die im Register eingetragenen Prokuren gelöscht werden?
Ist die Rechtsmittelfrist vor einer Eintragung abzuwarten?