Bestattungsvorsorge pfändungsfrei?

  • Der Vertrag wird mit einem Bestatter abgeschlossen. Der Betrag wird an ein Treuhandunternehmen gezahlt, welches bei Tod nur an den Bestatter, dessen Rechtsnachfolger oder "Feuerwehr" für den Fall der Insolvenz des Bestatters zahlt. Was soll da gepfändet werden? Der Betreute hat nur einen Anspruch auf Bestattung.

  • So, wie ich das Wesen eines Bestattungsvorsorgevertrages verstehe, geht das hierfür bestimmte Geld in das Eigentum des Bestattungsunternehmers über.
    Es wäre insoweit nicht mehr der Pfändung unterworfen.
    Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass ein solcher Vertrag bis zum Ende aller Tage unverrückbar feststeht. Er muss also kündbar sein mit der Folge, dass das Guthaben auf den Vorsorger zurück übertragen werden muss.

    Für pfändbar halte ich daher das Gestaltungsrecht der Kündigung des Vorsorgevertrages und den damit ausgelösten Rückzahlungsanspruch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!