Hallo zusammen,
in einem Strafverfahren wurde gegen das Urteil Revision eingelegt, jedoch das Urteil im Adhäsionsverfahren für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Kann ich nun die Kosten des NKL gegen den Angeklagten aus dem Adhäsionsverfahren bereits festsetzen, oder muss ich abwarten bis das Urteil rechtskräftig ist?
1.000 Dank