Gerichtskosten bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

  • Hallo zusammen,

    mein Problemchen:
    Die Betreute und ihr verstorbener Ehemann lebten in Gütergemeinschaft. Laut Erbschein hat sie einen Erbanteil von 1/4, die beiden Söhne je 3/8. Es gibt Grundbesitz in Form eines Wohnhauses und mehreren landwirtschaftlichen Grundstücken. Als Eigentümer sind jeweils eingetragen:
    a) die Betreute
    b) aa. die Betreute
    bb. Sohn 1
    cc. Sohn 2
    -in Erbengemeinschaft-
    - a) und b) in beendeter, nicht auseinandergesetzter Gütergemeinschaft-

    Kann ich zur Berechnung der Gerichtskosten einfach vom entsprechenden Anteil -a): 1/2 und b): 1/8- ausgehen? Es gibt ein Wertgutachten, so dass es bezüglich der einzelnen Werte keine Probleme gibt. Wohnhaus bleibt außen vor, da selbst genutzt.

  • Da hätte ich keine Bedenken bzw. da würde ich mir keine tiefschürfenden Gedanken machen.

    Zum Wohnhaus: ob es geschützt ist, kommt auf seine Angemessenheit an und diese auf die Größe.
    Mein Grundsatz: Einen Palast als geschütztes Eigenheim zu deklarieren, fällt mir schwer.
    Bei Eheleuten ist eine Wohnfläche von ca. 90 m2 angemessen; ist das Haus größer, ist es in Gänze ungeschützt. Da haben wir auch schon drüber diskutiert.

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