PKW auf Betreute zulassen - wg. finfanzieller Vorteile

  • Hallo zusammen!


    Die Mutter und Betreuerin der Betreuten hat angefragt, ob für die Betreute ein PKW zugelassen werden kann.

    Die Eltern möchten ein Auto kaufen, eine Anzahlung machen und ein Darlehen hierfür aufnehmen (immer vom Vermögen der Eltern). Da der Autohändler aber einen größeren Rabatt anbietet, wenn das Auto auf eine behinderte Person angemeldet wird, möchten Sie nun den PKW auf den Namen der Betreuten anmelden und zulassen. Wahrscheinlich gibt es auch steuerliche Vorteile.

    Das Auto wird ausschließlich von den Eltern genutzt.

    Ist dieses Vorhaben genehmigungspflichtig und unter welchen Vorraussetzungen genehmigungsfähig:confused:

  • Hängt m.E. einen großen Teil von der Begründung ab. Wenn es nur um Preis- und Steuernachlässe geht würde ich wohl eher ablehnen.

    Geht die Argumentation in die Richtung: wohnen auf dem "Dorf", Verkehrsanbindung / Einsteigemöglichkeiten etc. so, dass die Betreute räumlich beschränkt ist. Nutzen das Auto hauptsächlich, um Betreute zu Behandlungen / Freunden etc. zu fahren wäre ich zustimmend.

  • Es gibt doch eigentlich eine ganz einfache Lösung:

    Der mit dem Geld der Eltern erworbene PKW wird auf die Betreute zugelassen (und auf deren Namen erworben). Nachdem der höhere Händlerrabatt eingestrichen ist, wird der PKW auf Vater oder Mutter umgeschrieben, weil das Auto nicht mit Mitteln der Betreuten erworben wurde.

    Also:

    Höherer Rabatt - dafür ein Halter mehr lt. Kfz-Brief. Wen stört's?

    Ist die Betreute eigentlich im Besitz einer Fahrerlaubnis? Falls nein, wird es mit der beabsichtigten Zulassung ohnehin nichts werden.




  • Für diese "juris-mäßige" Lösung könnte ich mich auch erwärmen!:daumenrau

  • Steuerliche Vergünstigungen gibt es grundsätzlich schon (§ 3a KraftStG), allerdings bitte ich die Einschränkungen in Abs. 3 zu beachten. Danach entfallen diese u.a., wenn der PKW "durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen."

  • Es gibt doch eigentlich eine ganz einfache Lösung:

    Der mit dem Geld der Eltern erworbene PKW wird auf die Betreute zugelassen (und auf deren Namen erworben). Nachdem der höhere Händlerrabatt eingestrichen ist, wird der PKW auf Vater oder Mutter umgeschrieben, weil das Auto nicht mit Mitteln der Betreuten erworben wurde.



    So einfach wird die Lösung evtl. nicht werden. Ich kenne diese Angebote von den Autofirmen auch. Da wird beim Verkaufsgespräch gezielt danach gefragt, ob der Wagen nicht von einer Person mit Schwerbehinderung (meiner Erinnerung nach mind. 50 %) gekauft werden kann, um mehr Prozente zu bekommen. Allerdings befindet sich bei den meisten Firmen eine Klausel im Vertrag, dass der Wagen für eine Bestimmt Zeit auf diese Person zugelassen sein muss. Da wäre es mit der schnellen Umschreibung nichts.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • [quote=Mel;88339(...) Allerdinngs befindet sich bei den meisten eine Klausel im Vertrag, dass der Wagen für eine Bestimmt Zeit auf diese Person zugelassen sein muss. Da wäre es mit der schnellen Umschreibung nichts.[/quote]

    Was würde denn passieren, wenn man den Wagen trotzdem umschreibt? Wäre der Rabatt zurückzuzahlen?



  • Seit wann braucht man denn eine Fahrerlaubnis, um Halter eines Fahrzeugs zu sein?
    Ich kenne das noch regelmäßig aus der Zwangsvollstreckung, wo die Schuldner nie ein eigenes Fahrzeug haben aber regelmäßig die Kinder oder sonstwer.:D

    DieHalterhaftung bereitet mir zwar auch Probleme, allerdings fehlt mir ein Genehmigungstatbestand, wenn das Darlehen auf den Namen der Eltern aufgenommen wird.


  • Was würde denn passieren, wenn man den Wagen trotzdem umschreibt? Wäre der Rabatt zurückzuzahlen?



    Ja, es hieß der Konzern würde die Anmeldung nach ein paar Monaten überprüfen und evtl.zurückfordern. Schwarz auf Weiß habe ich die Klauseln leider nicht gesehen. Ohne Unterschrift wollte keiner den Kaufvertrag mit der Klausel rausrücken. Das hätte mich schon sehr interessiert, vor allem ob so eine Geschichte wirksam ist. Aber ohne Wortlaut schwierig zu prüfen.

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  • Was würde denn passieren, wenn man den Wagen trotzdem umschreibt? Wäre der Rabatt zurückzuzahlen?



    Ja, es hieß der Konzern würde die Anmeldung nach ein paar Monaten überprüfen und evtl.zurückfordern. Schwarz auf Weiß habe ich die Klauseln leider nicht gesehen. Ohne Unterschrift wollte keiner den Kaufvertrag mit der Klausel rausrücken. Das hätte mich schon sehr interessiert, vor allem ob so eine Geschichte wirksam ist. Aber ohne Wortlaut schwierig zu prüfen.


    Von solchen Praktiken halte ich nichts. Wenn ich den Vertragstext noch nicht einmal mit nach Hause nehmen darf, sondern direkt vor Ort unterschreiben soll, halte ich alleine das schon für unseriös. Wer sowas macht, hat m. E. was zu verbergen, teure Fallstricke nämlich.


  • Von solchen Praktiken halte ich nichts. Wenn ich den Vertragstext noch nicht einmal mit nach Hause nehmen darf, sondern direkt vor Ort unterschreiben soll, halte ich alleine das schon für unseriös. Wer sowas macht, hat m. E. was zu verbergen, teure Fallstricke nämlich.



    Seh ich auch so. Deswegen kenne ich die Klauseln auch nicht genau.

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