In einer meiner Betreuungen gibt es ein Problem.
Ein psychisch kranker Betroffener (kann laut amtsärztlichem Gutachten keinen freien Willen bilden) wohnt zur Zeit allein in einer Wohnung. Das klappt aber nicht mehr, weil der Betroffene lethargisch ist und den ganzen Tag garnichts tut. Er vergisst auch zu essen, putzt nicht, wäscht nicht, ... Ambulante Versorgung (Essen auf Rädern usw. ) ist eigentlich nicht machbar, weil der Betroffene oft die Tür nicht öffnet und auch telefonisch trotz Handy so gut wie nie zu erreichen ist.
Die Betreuerin hat nun einen Platz in einer WG für ihn gefunden, was den Vorteil hätte, dass dort ein geregelter Tagesablauf dafür sorgen würde, dass der Betroffene sich wieder besser zurecht findet.
Gestern war ich bei dem Betroffenen zur Anhörung (weil die Betreuerin die Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zur Kündigung der Mietwohnung beantragt hat).
Auf Anfrage erklärte der Betroffene auf keinen Fall in die WG umziehen zu wollen. Einen vernünftigen Grund konnte er nicht nennen.
In der Anhörung (1 Stunde) wurde klar, dass es so wie es zur Zeit ist wirklich nicht bleiben kann.
Die Frage ist nun, was tun?
Nach meiner Kenntnis kann das Gericht keine entsprechende Anordnung erlassen.
Eine zwangsweise Verbringung durch den Betreuer ist ja eigentlich auch nicht möglich.
Gibt es in dem Fall, dass der Betroffene bei seiner Weigerung bleibt überhaupt eine Möglichkeit für den Betreuer tätig zu werden?
Für Rückmeldungen wäre ich dankbar!