Und ich überlege noch, ob ich der Aufrechnung einfach mal so auf blauen Dunst widerspreche. Angemeldet haben die nämlich alles.
Gegs:
Falls du dahingehst, kannst du ja mal dein erworbenes Wissen weiterleiten, wenn es denn was neues gibt.
Ich meine zwar, dass die Aufrechnung zulässig ist (siehe oben), aber ja, du kannst ja einen Abrechnungsbescheid beantragen und dann ggf. Einspruch einlegen. Das Einspruchsverfahren ist je kostenfrei.