Erbenfeststellung

  • Hallo,

    falls das ganze eher in das Nachlassforum gehört, bitte ich um Nachsicht bzw. um Verschiebung dorthin.

    Folgender Fall:

    Betroffene stirbt, Schlussrechnungslegung wird gelegt. Ist soweit in Ordnung, Hinweis erfolgte von mir lediglich dahingehend, dass nach dem Tod die Betreuung endet und Vorsicht bei weiteren Verfügungen geboten ist.
    Zur Feststellung der Erben fordere ich die Nachlassakte an.
    Ein Auskunftgeber und 4 weitere Geschwister sind vorhanden, die als gesetzliche Erben angegeben werden.
    Kein Testament in den Karteien vorhanden.
    Der Auskunftgeber teilt nun dem NLG mit, dass er die Bestattungskosten getragen hat und jetzt auf die Vermögenswerte der Erblassserin zugreifen möchte, dies aber nicht kann, da der Betreuer das Sparbuch nur gegen Erbschein rausrücken will. Das NLG fordert den ehem. Betreuer darauf auf, das Sparbuch an das NLG zu schicken. Gesagt, getan. Das NLG erlässt daraufhin Beschluss, dass das Sparbuch aufzulösen ist und das Guthaben auf das Konto des Auskunftsgebers zu überweisen ist. Gleiches geschieht mit dem Taschengeldkonto (Heim) der Betroffenen.

    Die gutgeschriebenen Beträge unterschreiten die Kosten der Bestattung (Zahlung und Höhe sind nachgewiesen).

    Jetzt die Frage, wie komme ich an meine Erben bzw. an wen schicke ich die Schlussrechnung?
    Beim NLG anfragen, wer denn nun Erbe ist? Ich bezweifle, dass ich dann eine konkrete Antwort ohne Benutzung des Konjunktivs bekommen werde...

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