Die Parteien beantragen im Rahmen einer Nachlassauseinandersetzung die Eintragung einer Sicherungshypothek mit Wertsicherungsklausel gemessen an dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Ich hatte gelesen, dass eine solche Wertsicherungsklausel nicht mehr eintragungsfähig sei, da mit Sicherungshypothek die Benennung einer bestimmte Geldsumme erfordert. So wäre als Alternative ggf. eine Höchstbetragssicherungshypothek in Frage gekommen. Wie seht ihr das? Der Notar reicht mir jetzt die PKV ein, wonach gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 2 a) bei Verbindlichkeiten aus Erbauseinandersetzungen entsprechende Klauseln möglich seien.
Würdet ihr die Wertsicherungsklausel mit der Sicherungshypothek eintragen oder nicht?
Danke