Nachtragsverteilung Surrogat

  • Schuldnerin hat Erbenstellung bei Eröffnung d. Verfahrens verschwiegen. Das Verfahren ist nach § 200 InsO aufgehoben. Wir befinden uns in der RSB-Phase. Jetzt wird festgestellt, dass Schuldnerin Erbin ist und u.a. ein Grundstück geerbt hatte. Dieses ist mittlerweile veräußert und Erlös auf Kto eingegangen.<br />
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    Frage: Kann ich die Nachtragsverteilung auch über den Verkaufspreis anordnen?<br />
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    Im HRP habe ich dazu gelesen: "Weder der wirksam veräußerte Gegenstand selbst noch eine aus der Veräußung erlangt Gegenieistung oder ein sonstiges Surrogat für den Gegenstand können dann zur Nachtragsverteilung herangezogen werden" (7.Aufl Rn. 1731).<br />
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    Die Vergangenheit zeigte mir, dass das "Kochbuch" manchmal auch Mindermeinung vertritt...

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