Hallo in die Runde, da ich momentan mal wieder weder genug Zeit noch Kommentar greifbar habe, bitte ich mal hier um Hilfe. RAin (Nachlasspflegerin in der Akte) hatte Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der Gläubiger beantragt und hat sich nun mit den angemeldeten Gläubigern geeinigt. Dafür möchte sie 1,5 GEb. nach § 13 ,und Nr. 3324 RVG aus dem Wert der Forderungen. Ist das okay so? Müsste nicht eventuell der Wert des Aufgebotsverfahrens angesetzt werden? Ich hatte das noch nie, Hilfe bitte! Danke!!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!