Hallo Zusammen!
Ich habe hier ein älteres Verfahren und komme bei der Kostenfestsetzung nicht so recht weiter. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Klage wird 2003 wegen einer Forderung nach § 16 II WEG erhoben. Antragsteller sind die "Miteigentümer des Grundstücks X Gemeinschaft nach WEG als Mitgläubiger (§ 432 BGB) wie Eigentümerliste ohne Antragsgegner".
Der Antrag wird im Herbst 2003 zurückgewiesen. Kosten tragen die Antragsteller. Diese legen noch 2003 Beschwerde ein. Ende 2003 wird Insolvenz über das Vermögen des Antragsgegners eröffnet, das Verfahren ist unterbrochen. Ende 2009 wird die Insolvenz aufgehoben und das Verfahren fortgeführt.
2011 wird das ergeht ein Beschluss des LG, dass die Hauptsache erledigt ist und der Antragsgegner sämtliche Kosten zu tragen hat.
Mit liegt nun ein KFA nach BRAGO für Verfahren und Beschwerde vor.
Hier nun meine Fragen:
1. Muss ich beide Instanzen nach BRAGO abrechnen, obwohl das Beschwerdeverfahren erst 2011 beendet wurde?
2. Muss ich die Problematik Erhöhungsgebühr WEG nach damaligem Rechtsstand oder nach heutigem beurteilen? Der Antragsgegner wendet sich nämlich gegen die Erhöhungsgebühr. Gleiches gilt für die Fahrtkosten und Fotokopien.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank schonmal.