Bei einem Verf. wg. Scheidung war das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen. Das Verf. wurde dann seit 6 Mo. nicht mehr betrieben und galt gem. § 7 Abs. 3 AktO als erledigt.
Der PKH-Antrag wurde damals abgelehnt.
Gerichtskosten wurden erhoben.
Jetzt ist das Trennungsjahr abgelaufen und es wurde erneut beantragt, das Verf. fortzusetzen und PKH zu bewilligen.
Die PKH wurde für den 1. Rechtszug - ohne Einschränkungen - auch bewilligt.
Muss die obige Gerichtskostenrechnung dadurch eigentlich gelöscht werden?