Hallo zusammen!
Ich hoffe sehr, jemand kann mir bei folgender Frage weiterhelfen:
Wer ist zuständig für die Entscheidung über Akteneinsicht in eine Zivilakte? Richter oder Rechtspfleger? Im Kommentar habe ich gelesen "der Vorsitzende" = Richter? Oder doch Rechtspfleger als "Herr" übers Kostenfestsetzungsverfahren?
Das richterliche Verfahren ist abgeschlossen. Bei mir ist die Akte wegen des Kostenfestsetzungsverfahrens.
Danke schon mal!