Berechnung der Ansprüche einreichen

  • Guten Morgen,
    wir betreiben für einen Mandanten das ZVG-Verfahren aus einer Grundschuld. Jetzt ist Termin bestimmt worden und eine Berechnung der Forderungen einzureichen.
    Sind die von unserem Mandanten getragenen Gutachterkosten und Gerichtkostenvorschüsse des Verfahrens hier mit aufzuführen? Können die durch die Vorbereitung des ZVG-Verfahrens entstandenen Kosten (Notar, Zustellung, EMA) in die Berechnung aufgenommen werden?
    Vielleicht blöde Frage, aber es ist mein erstes ZVG-Verfahren.
    Danke in Voraus und Grüße

  • Die Kostenvorschüsse werden eigentlich von Amts wegen berücksichtigt und müssen nicht ausdrücklich angemeldet werden. Sie haben ja auch unterschiedlichen Rang: Die Gutachterkosten werden bei den Verfahrenskosten angesetzt, die Anordnungsgebühr und die Vorermittlungskosten als Kosten der dingl. Rechtsverfolgung an der Rangstelle des Rechts. Diese sollten aufgelistet und belegt werden, es schadet nicht, wenn die Anordnungsgebühr da nochmal mit aufgeführt wird. Man kann auch zusetzen, dass gezahlte Vorschüsse berücksichtigt werden mögen.

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