Guten Morgen,
wir betreiben für einen Mandanten das ZVG-Verfahren aus einer Grundschuld. Jetzt ist Termin bestimmt worden und eine Berechnung der Forderungen einzureichen.
Sind die von unserem Mandanten getragenen Gutachterkosten und Gerichtkostenvorschüsse des Verfahrens hier mit aufzuführen? Können die durch die Vorbereitung des ZVG-Verfahrens entstandenen Kosten (Notar, Zustellung, EMA) in die Berechnung aufgenommen werden?
Vielleicht blöde Frage, aber es ist mein erstes ZVG-Verfahren.
Danke in Voraus und Grüße
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!