Hallo, ich habe folgendes Problem:
Im Familienverfahren ist im Hauptsacheverfahren der Umgang festgelegt worden.
Weil dieser nicht eingehalten wurde, ist ein Zwangsgeld beantragt worden.
Im OV-Verfahren fand ein Termin statt.
Die RAin beantragt nun neben der 0,3 Verfahrens- und Terminsgebühr eine 1,0 Einigungsgebühr, weil im OV-Termin festgestellt wurde:
"Daraufhin erklärt die Antragsgegnerin, sie sei grundsätzlich bereit, Umgang zu gewähren.
Sie schlägt dem Antragsgegner vor,..... (geänderte Regelung zum Hauptsacheverfahren)".
Kann im OV-Verfahren eine 1,0 Einigungsgebühr entstehen?.
Danke.
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