Rechtsnachfolgeklausel für neuen Eigentümer

  • Hallo zusammen,

    habe folgenden Fall und finde keine richtige Lösung...

    Der neue Eigentümer einer Wohnung beantragt bei mir nun eine Rechtsnachfolgeklausel gegenüber dem Mieter, der nicht ausziehen möchte.
    Es besteht ein rechtskräftiger Räumungstitel des bisherigen Eigentümers gegen den Mieter.


    Kann ich hier eine Rechtsnachfolgeklausel für den neuen Eigentümer erteilen? :gruebel:

    Er wurde Rechtsnachfolger nach Rechtskraft des Räumungstitels.

  • Ich habe hierzu auch eine Frage:
    Bei mir liegt ebenfalls ein Titel vor, wonach der Beklagte eine genau bezeichnete Wohnung zu räumen und herauszugeben habe. Nun beantragt bei mir der neue Eigentümer unter Bezug auf das (hier geführte) Grundbuch die Rechtsnachfolgeklausel bzgl. des Räumungstitels und des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Die Rechtsnachfolge sei offenkundig.

    Meine Frage: Kann ich den KFB auch einfach umschreiben? Denn immerhin wird ja der alte Eigentümer noch immer für die Kosten seines Anwaltes aufgekommen sein.

    Den Räumungstitel kann ich wohl aufgrund offensichtlicher Rechtsnachfolge umschreiben.

  • Denn immerhin wird ja der alte Eigentümer noch immer für die Kosten seines Anwaltes aufgekommen sein.

    Hätte ich auch gesagt. Durch den Übergang des Eigentums wechselt der Räumungsanspruch ("Der Eigentümer kann ..."; § 985 BGB), die Kosten bleiben aber wo sie sind.

    Vielen Dank! Dann lag ich ja mit meiner Vermutung wohl richtig :)

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