Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob ihr in folgendem Fall eine Einigungsgebühr geben würdet oder nicht.
Ein arbeitsgerichtliches Verfahren wird durch folgenden Vergleich beendet:
1. Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger xxx EUR zu zahlen.
2. Damit sind alle Ansprüche der Parteien gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung sowie dieser Rechtsstreit erledigt.
Der Betrag in Ziffer 1 des Vergleichs entspricht genau dem eingeklagten Betrag. Es wäre also eigentlich ein Anerkenntnis i.s. der Anmerkung zu VV RVG 1000. Aber wegen Ziffer 2 des Vergleichs muss ich die Einigungsgebühr wohl geben, oder wie seht ihr das?