Hallo,
ich bin neu hier im Forum und würde gerne die Meinung der Forenmitglieder zu einem Thema hören.
Folgender Fall:
Die Gläubigerin A lässt bei der Drittschuldnerin Welt AG , einer Gesellschaft mit Sitz in X-Stadt, einen PfüB durch den örtlichen GV aus X-Stadt zustellen.
Der GV führt die Zustellung jedoch nicht durch.
Seine Begründung:
Die Welt AG hat keine Angestellten und der Vorstand der Welt AG sitze in Y-Stadt, eine Zustellung des PfÜB sei deshalb in X-Stadt nicht möglich, sondern nur in Y-Stadt.
Die Welt AG hat tatsächlich keine Angestellten.
Sie ist Teil eines großen Konzerns.
Sie beschäftigt ca. 500 Mitarbeiter in X-Stadt, die jedoch alle bei einer Konzern-Schwestergesellschaft angestellt sind.
Die Welt AG hat in X-Stadt sowohl einen Briefkasten als auch einen umfangreichen Geschäftsbetrieb.
Im HR ist als einzige Adresse X-Stadt angegeben.
Meine Frage: Hat der GV zu recht nicht zugestellt ? Oder hätte er bei dieser Konstellation nicht eine Ersatzzustellung durchführen müssen ?
Gruß
jodelschnepfe