Kostenaufhebung nach § 98 ZPO - KGE nötig?

  • Hallo Zusammen!

    Hab hier ein Verfahren, das durch einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO beendet wurde. Eine Kostengrundentscheidung enthält der Vergleich nicht.
    Desweiteren hat die Richterin in der Verfügung zum Vergleich vermerkt, dass die Kosten nach Ansicht des Gerichts gegeneinander aufzuheben wären. Da sich diese Regelung aber auch ohne entsprechenden Beschluss aus § 98 ZPO ergibt, wird auf den Beschluss aus Kostengründen verzichtet (obwohl dafür meiner Meinung nach eh keine extra Kosten entstehen würden).

    Jetzt hab ich einen Antrag auf Ausgleichung der Gerichtskosten bekommen. Was nun? Würdet Ihr auch ohne ausdrückliche Kostengrundentscheidung nur aufgrund § 98 ZPO festsetzen?

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