Hallo, ich habe eine Frage.
wir haben hier ein Strafverfahren. Es war ein Termin und es ist ein Urteil gegen den Angeklagten ergangen. Gleichzeitig wurde auf Wunsch der Verfahrensbeteiligten ein Vergleich protokolliert, dass der Angeklagte zur Abgeltung der zivilrechtlichen Ansprüche der Nebenklägerin Euro ..... zu zahlen hat und auch die Kosten der Bevollmächtigten der Nebenklägerin bezahlt. Es wurde ein Streitwert festgesetzt.
Jetzt habe ich die Gebühren festsetzen lassen und bin davon ausgegangen, dass für den Vergleich die Gebühren Adhäsionsverfahren festgesetzt werden können, auch wenn nie ein Antrag gestellt wurde, sondern die Parteien einfach überein gekommen sind, einen Vergleich über zivilrechtliche Ansprüche zu protokollieren im Strafverfahren auch unter dem gleichen Aktenzeichen. Der Rechtspfleger war ja meiner Meinung. Allerdings die GEgenseite nicht und jetzt kommt ein Beschluss, dass es kein Adhäsionsverfahren war und daher keine Gebühren gibt.
Was bekommen wir denn dann für Gebühren für diesen Vergleich?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Es kann doch nicht sein, dass wir da gar nichts dafür bekommen? Oder soll ich eine Geschäfts- und Einigungsgebühr ansetzen. Aber die kann ich ja nicht festsetzen lassen (2300). Dann müßte ich eine Rechnung direkt an den Angeklagten und falls er nicht bezahlt: Mahnbescheid.
So eine verzickte Sache....
Freue mich über Antworten und Danke schonmal
Osterhase