Hallo liebe Kollegen,
ich bin jetzt seit 4 Monaten für Beratungshilfe zuständig und mir ist aufgefallen, dass Widersprüche gegen Job Center Bescheide einen großen Teil der Beratungshilfeangelegenheiten ausmachen.
Mir ist durchaus bekannt, dass viel Bescheide mangelhaft sind und die Unterstützung der Kunden bzgl. der Erklärung der Bescheide nicht immer 100%ig gegeben ist, was sicherlich nicht zu letzt auch auf eine hohe Arbeitsbelastung der Job Center Mitarbeiter zurückzuführen ist.
Dennoch kann es meiner Ansicht nach nicht sein, dass jeder zur Überprüfung seines Bescheid zum Anwalt auf BerH-Kosten geht, ohne sich vorher beim Job Center beraten zu lassen. Der Anwalt legt dann i.d.R Widerspruch gegen den Bescheid ein, weil er weiß er bekommt für eine Überprüfung nach
§ 44 SGB X keine BerH.
Oftmals wird der Widerspruch dann wieder zurückgezogen, oft ohne das der RA Einsicht in die Akte beim Job Center genommen hat. Aber was mich doch am meisten aufregt sind die Standardschreiben die der Rechtsanwalt für die Begründung des Widerspruchs verwendet . . .
So steht da: "Der oben genannte Bescheid ist rechtswidrig und verletzt unsere Mandantschaft in Ihren Rechten. Die Rechtsprechung und die gesetzlichen Grundlagen wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Der Bescheid ist daher aufzuheben."
Das wars, einfach immer nur diese Begründung, keine Zitierung der angeblichen Rechtssprechung, keine weiteren Äußerung . . . wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird, dann wird maximal noch der Ablehnungsbescheid bzgl. des Widerspruchs abgewartet, der natürlich kommt, weil eine derartige Begründung keinen Raum für eine Aufhebung des Bescheids bietet . .. warum sollte sich auch der Job Center Mitarbeiter hinsetzen und nach Rechtsprechung suchen, die zugunsten des Anwalts lautet . . . das Job Center rechnet nochmal nach und kommt wahrscheinlich in 90% er Fälle auf das selbe Ergebnis wie zuvor . . .
Jedenfalls vertrete ich die Auffassung, dass es nicht sein kann, dass ein Rechtsanwalt für ein solches Standardschreiben, dass ihn nicht mehr als 2 Minutenzeit kostet, dank Autotext, 99,96 € erhält . . .
Allerdings habe ich bisher keine Rechtssprechung gefunden die meine Auffassung teilt und daher wollte ich auf diesem Wege mal nachfragen, ob jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen hat und wie ihr mit solchen Standartschreiben umgeht . . .
Vielen Dank