Hallo zusammen,
die Sparkasse als Kl hat die Forderung aus dem VU an die KfW abgetreten- als Nachweis liegt mir hier die Originalabtretungsurkunde vor, die seitens der Sparkasse mit deren Siegel versehen ist...sonst aber keine weitere Form...reicht das für einen Nachweis als öffentliche Urkunde nun aus, da die Sparkasse siegelführend ist???
Und nun erhebt die Beklagte Einwendungen dergestalt, als dass sie der Abtretung widerspricht, da das Darlehen von der Sparkasse gekündigt wurde und mit Erlösen bedient wurde und weiterhin führt sie aus, dass die Annahme der Abtretung nicht fristgerecht erfolgt ist und somit Verjährung eingetreten ist (Sparkasse hat Abtretung 2009 unterschrieben und Annahme erfolgte erst 2012)...
ich bin gerade dezent überfordert und die Kommentare schweigen...