PfÜB vor DS-Zustellung vAw zurücknehmen/aufheben?

  • PfÜB wurde bereits erlassen.
    Am Tag nach dem Erlass geht die Mitteilung vom Inso-Gericht ein dass die Inso Eröffnet wurde (am Tag vor PfÜB-Erlass) - hat sich also überschnitten.
    An den Gläubiger ging bereits die Mitteilung raus, dass der PfÜB Erlassen wurde - der PfÜB selber ging aber noch nicht an den GV zur Zustellung...

    Jetzt ist mir klar dass es keine Aufhebung des PfÜB vAw gibt - aber in dem Fall (da PfÜB selber bis auf die Erlassnachricht das Gericht noch nicht verlassen hat), kann/sollte man da doch das Vollstr.Hindernis noch beachten und den PfÜB "zurücknehmen"?

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