Hallo zusammen,
ich habe Folgende Akte "vererbt" bekommen:
Der Magistrat stellte bereits im Juli 2012 einen Antrag auf eine Zweitausfertigung der Vollstreckbaren Teilausfertigung von Unterhaltsurkunden (ausgestellt vom Jugendamt).
Seit Monaten gehen die Stellungnahmen hin- und her.
Ich muss jetzt entscheiden und bin bereit, die Erlaubnis zu erteilen. Allerding bin ich absolut sicher, das sich dagegen beschwert wird.
Meine Frage also: Ist die Erlaubnis zur Erteilung in Beschlussform zu erteilen? Wenn ja, welches Rechtmittel wäre hier gegeben?
Oder bin ich irgendwie auf dem total falschen Dampfer???
Vielen lieben Dank schonmal...