Habe einen Erbteilsübertragungsvertrag.Der Notar beantragt die Eintragung eines Widerspruchs gem. 899 BGB gegen die Richtigkeit der Grundbücher. Des weiteren beantragt er die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung, um den Verkäufer bis zum Wegfall der auflösenden Bedingung gegen den Verlust seiner Rechtsposition durch zwischenzeitlich gutgläubigen Erwerb eines Dritten zu schützen.Ist die Eintragung eines Widerspruchs und einer Verfügungsbeschränkung möglich? Hatte das jemand schon?Danke
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