Hallo Zusammen!
Ich möchte mal gerne Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt hören:
Ich beantrage einen PFÜB auf Grundlage eines vollstreckbaren Tabellenauszug, als Berechnungsgrundlage für die Zinsen habe ich die Daten aus dem dem Vollstreckungsbescheid entnommen, dieser war die Grundlage für die Forderungsanmeldung. Nun sind die Zinsen von mir bis zum Datum des PFÜB - Antrags berechnet worden. Diese wurden vom Rechtspfleger gestrichen und durch die Zinsangaben aus dem Tabellenauszug ersetzt, diese werden naturgemäß nur bis zur Eröffnung des INSO Verfahrens berechnet. Ich kann nun nicht erkennen warum ich auf die Zinsforderungen für diesen Zeitraum verzichten soll, gibt es dazu Entscheidungen?
Ciao WATISLOS