Ich habe einen Antrag des Antragstellers, die Rechtsnachfolgeklausel auf Antragsgegnerseite für einen Vollstreckungsbescheid zu erteilen, da der Antragsgegner verstorben und ein Teil-Erbschein für einen Erben zu 1/2 ergangen ist.
Kann ich auf der Grundlage des Teil-Erbscheines überhaupt die Rechtsnachfolge erteilen und muss ich zusätzlich noch etwas beachten?