Hi,
wie handhabt Ihr das? Der Schuldner legt gegen den PfÜb nach § 850d ZPO Erinnerung ein, weil er eine private Altersvorsorge durch entgeltumwandlung i.H.v. 224,- € monatlich hat. Dies ist im PFüb nicht berücksichtigt, da unbekannt, zum anderen werden die Sozialabgaben auch für die Rentenversicherung abgeführt.
Kann man das überhaupt noch bedarfserhöhend berücksichtigen?