Pfändung nach § 850d ZPO und private Altersvorsorge

  • Hi,

    wie handhabt Ihr das? Der Schuldner legt gegen den PfÜb nach § 850d ZPO Erinnerung ein, weil er eine private Altersvorsorge durch entgeltumwandlung i.H.v. 224,- € monatlich hat. Dies ist im PFüb nicht berücksichtigt, da unbekannt, zum anderen werden die Sozialabgaben auch für die Rentenversicherung abgeführt.
    Kann man das überhaupt noch bedarfserhöhend berücksichtigen?

  • Hi,

    wie handhabt Ihr das? Der Schuldner legt gegen den PfÜb nach § 850d ZPO Erinnerung ein, weil er eine private Altersvorsorge durch entgeltumwandlung i.H.v. 224,- € monatlich hat. Dies ist im PFüb nicht berücksichtigt, da unbekannt, zum anderen werden die Sozialabgaben auch für die Rentenversicherung abgeführt.
    Kann man das überhaupt noch bedarfserhöhend berücksichtigen?

    Soweit es um die Pfändung von AE geht, ist das umgewandelte Gehalt nicht mehr als Barlohn geschuldet und der Arbeitgeber hat von dem verminderten Einkommen auszugehen (Stöber, Rdn. 918).

    Ebenso vermindern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung das pfändungsrechtliche AE nach § 850e Nr. 1 ZPO.

  • Hi,

    wie handhabt Ihr das? Der Schuldner legt gegen den PfÜb nach § 850d ZPO Erinnerung ein, weil er eine private Altersvorsorge durch entgeltumwandlung i.H.v. 224,- € monatlich hat. Dies ist im PFüb nicht berücksichtigt, da unbekannt, zum anderen werden die Sozialabgaben auch für die Rentenversicherung abgeführt.
    Kann man das überhaupt noch bedarfserhöhend berücksichtigen?

    Soweit es um die Pfändung von AE geht, ist das umgewandelte Gehalt nicht mehr als Barlohn geschuldet und der Arbeitgeber hat von dem verminderten Einkommen auszugehen (Stöber, Rdn. 918).

    Ebenso vermindern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung das pfändungsrechtliche AE nach § 850e Nr. 1 ZPO.

    Danke

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