Liebe Forumskollegen,
ich habe eine Frage zu VV 7002:
Sofern einem Widerspruch abgeholfen wird aufgrund eingereichter Atteste und auch eine entsprechende Kostenerstattung (volle Übernahme) im Bescheid eingeräumt wird, gehe ich davon aus, dass neben VV 7000 (Kopien) und VV 7002 (Porto + Telekomm.) auch die Attestkosten zu erstatten sind (zumindest sofern belegbar). Liege ich hier falsch?
Herzliche Grüße von einem Forumsneuling,
pebbles