Folgender Fall:
Schuldner möchte die Vollstreckung abwenden. Morgen kommt der GV um den Strom abzustellen.
Grundlage ist ein rechtskräftges Anerkenntnisurteil in dem der Schuldner verurteilt wurde die Abstellung des Stromes zu dulden.
Schuldner kommt nun mit der Post des GV das dieser morgen kommt um den Strom zu kappen.
Fragen:
Ist das eine C oder eine M Sache?
Ist eine einstweilige Vfg. möglich? Ich denke nicht, da die Hauptsache ja schon durch ist.
Welcher Antrag wäre überhaupt denkbar? Ich meine am ehesten § 765a ZPO.
Meinungen?