Die Ehegatten haben in einem notariellen Erbvertrag jeweils ihre Kinder zu Erben eingesetzt. Im Erbvertrag sind diese Erbeinsetzungen jeweils als getrennte Erklärungen der Ehegatten enthalten.
1. Frau...erklärt...
2. Herr...erklärt...
Die Ehefrau ist nun verstorben, der Ehemann der überlebende Ehegatte.
Nachdem sich die Erklärungen trennen lassen, würde ich den Erbvertrag nur bezüglich den Erklärungen der Ehefrau eröffnen. Es liegen allerdings noch zwei weitere Erbverträge vor, die nur Erklärungen der Ehefrau enthalten.
1) Wie macht Ihr das? Formulierung in der Eröffnungsniederschrift?
2) Wird trotzdem der ganze Erbvertrag (trotz trennbarer Erklärungen) der Niederschrift beigefügt oder ein Teil abgedeckt?
3) Ich habe schon gelegentlich gesehen, dass ohne Rücksicht auf trennbare Verfügungen einfach der ganze Erbvertrag eröffnet wird. Was meint Ihr dazu?