Hallo,
folgender Sachverhalt: Beklagter wurde mittels Vorbehaltsurteil vom LG wie folgt verurteilt: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 30.000,00 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5% über dem Basiszins seit... abzüglich am ... gezahlter 10.000,00 EUR zu zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
So der Beklagter hat die Sicherheitsleistung eingezahlt. Das Urteil ist mittlerweile Rechtskräftig. Der Kläger will unter Vorlage des Urteils den hinterlegten Betrag. Der Beklagte will ebenfalls den Betrag zurück. Darf ich nun an den Kläger auszahlen?
Bin etwas ratlos.