Bezugnahme auf privatschriftliches Testament im Erbvertrag

  • Hier liegt ein handschriftliches Ehegattentestament von 1987 vor. Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Erbe des Letztlebenden ist der gemeinsame Sohn. Also ganz klassisch. Ehemann ist 1999 verstorben, jetzt stirbt die Ehefrau.
    Nach dem Tod des Ehemannes hat die Mutter mit dem Sohn einen Erbvertrag geschlossen. Bezüglich der Mutter steht dort:
    "Hinsichtlich der in dem Testament vom ... Erbeinsetzung meines Sohnes ... bleibt es bei der testamentarisch zusammen mit meinem Ehemann getroffenen Regelung."

    Kann man hierin eine letztwillige Verfügung sehen oder ist es lediglich eine Feststellung, dass es bei der ursprünglichen Erbeinsetzung verbleibt? Aus Kostengründen möchte der Sohn einen Erbscheinsantrag vermeiden.

    Ich hätte ehrlich gesagt den Erbvertrag noch nicht mal eröffnet,da meiner Meinung nach keine letztwillige Verfügung der Mutter enthalten ist.

  • Also ich würde meiner Meinung nach darin eine Bestätigung einer bisherigen Verfügung sehen. Gibt es in dem Erbvertrag sonst keine Regelungen, wegen derer der Erbvertrag eröffnet werden müsste?

  • Ist eine Bestätigung einer Verfügung von Todes wegen keine Verfügung von Todes wegen? M.E. schon, so dass auch eine "bestätigende Verfügung von Todes wegen" zu eröffnen ist. Wir eröffnen ja auch unwirksame Verfügungen von Todes wegen mit der Begründung, dass wir erst nach der Eröffnung wissen, dass sie unwirksam ist.

    Anders rum gibt's auch nen Sinn:
    Wir eröffnen ja auch mehrere inhaltsgleiche Verfügungen mit unterschiedlichen Errichtungsdaten "mehrfach".

  • Wäre bei mir eröffnet worden. Was der Sohn dann daraus macht (ob er sich den Erbschein ersparen kann), spielt für die Frage der Eröffnungspflicht sowieso keine Rolle.

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