Hallo zusammen.
Habe mal eine (Anfänger-)frage zum Thema Reisekosten. Ich habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag (Nebenkläger gegen Verurteilten) in Strafsachen vorliegen. Geltend gemacht werden u.a. auch Reisekosten die für die Teilnahme des Verteidigers am Termin entstanden sind. Ich steh wahrscheinlich einfach nur sowas von aufm Schlauch, aber ist bezüglich der Reisekosten hier auch die Rechtsprechung anwenden, die auch in C-Sachen gilt? (Reisekosten eines Verteidigers am Wohnsitz des - in diesem Fall Nebenklägers - sind grundsätzlich notwendig und erstattungsfähig etc.). Danke schon mal für die Hilfe.