Rechtsmittelbelehrung falsch!

  • Hallo,

    ich habe eine Genehmigung nach § 1812 BGB erteilt und in den Beschluss eine falsche Rechtsmittelbelehrung eingestellt. Statt der Beschwerdefrist von 2 Wochen gemäß § 63 II FamFG ist es bei mir nun 1 Monat. Der Betreuer möchte gerne wissen, wann die Genehmigung rechtskräftig wird.
    Bin ich richtig in der Annahme, dass der Beschluss nach Ablauf der Beschwerdefrist - trotz falscher Rechtsmittelbelehrung - von 2 Wochen rechtskräftig wird und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 17 FamFG besteht?

  • Die falsche RMB führt jedenfalls zu einer Vermutung nach § 17 II FamFG , die aber auch entkräftet werden kann.
    Das wäre z.B. dann der Fall , wenn die falsche RMB nicht Ursache der Fristversäumung wahr.

  • Laut meinem klugen Buch zum FamFG ist der Beschluss gleichwohl rechtskräftig. Legt aber einer Rechtsmittel ein, dann muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden § 17 Abs. II FamFG
    (Quelle: DAs Familienverfahrensrecht - FamFG, Praxiskommentar mit Einführung, Erläuterungen, Arbeitshilfen)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!