Hallo,
ich habe eine Genehmigung nach § 1812 BGB erteilt und in den Beschluss eine falsche Rechtsmittelbelehrung eingestellt. Statt der Beschwerdefrist von 2 Wochen gemäß § 63 II FamFG ist es bei mir nun 1 Monat. Der Betreuer möchte gerne wissen, wann die Genehmigung rechtskräftig wird.
Bin ich richtig in der Annahme, dass der Beschluss nach Ablauf der Beschwerdefrist - trotz falscher Rechtsmittelbelehrung - von 2 Wochen rechtskräftig wird und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 17 FamFG besteht?