Hallo zusammen,
ich hätte hier eine kostenrechtliche Frage. Ein Testator will sein beim Amtsgericht in Verwahrung gegebenes Testament aus der Verwahrung nehmen. Er kann aber nicht mehr an das Amtsgericht kommen. Dass die Möglichkeit besteht, dass wir rausfahren und dort die Rückgabe machen, ist mir schon klar.
Aber welche Gebühren/Auslagen fallen hier an? Fahrtkosten ist auch klar, aber fällt sonst noch was an? meine Geschäftsstelle meinte, dass sie da mal was gesehen hat mit einer Pauschalgebühr (ca. 50 €).