Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgenden Fall hab ich gerade auf dem Tisch:
Antrag nachträgliche Beratungshilfe durch den Rechtsanwalt (Eingang bei Gericht: 03.08.2014)
Der Antrag ist angeblich unterschrieben worden am 01.08.2014. Man kann aber ganz deutlich sehen, dass dort erst der 01.07.2014 stand.
Frage: Wäre der Antrag am 01.07.2014 unterschrieben worden, dann gäbe es ja wegen § 6 Abs. 2 BerHG keine Beratungshilfe mehr....Wie kann ich der Sache auf den Grund gehen, da ich echt das Gefühl habe, dass die hier manipuliert haben. Kann ich die Vollmacht anfordern?
LG
Sollte es solch einen Thread schon geben, habe ich ihn leider nicht gefunden...Sorry