Ich habe eine Nachlasspflegschaft nach einem deutschen Erblasser angeordnet, der seinen letzten Wohnsitz in Spanien hatte.
Sicherungsbedürftiges Vermögen ist hier vorhanden.
Nun stellt sich heraus, dass der NL überschuldet ist, sodass NL Insolvenz zu beantragen wäre.
Kann hier jemand etwas zur örtlichen Zuständigkeit des zuständigen Inso Gerichtes sagen?
Vielen Dank.