Hallo,
ich bin u.a. zuständig für die Klauseln in Verwahrsachen.
Mir liegt eine Grundschuldbestellungsurkunde vor, in denen A und B sich als Eigentümer (je 1/2) der sofortigen Zwangsvollstreckung (dinglich und persönlich) unterworfen haben.
Nun ist nur noch A Eigentümer des Grundstückes. Benötigt man jetzt eine dingliche Rechtsnachfolgeklausel hinsichtlich des 1/2 Eigentumsanteils?