Ersatz-Testamentsvollstrecker / Vertreter?

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier eine Testamentsvollstreckung die bereits seit 2000 läuft. Das Verfahren ist hier auch schon lange abgeschlossen, jetzt meldet sich jedoch Anwältin X und erklärt Anwalt Y (Testamentsvollstrecker) sei voraussichtlich etwas länger erkrankt und bitte darum für diese Zeit Sie als Ersatz-TV zu bestimmen. Die beiden Anwälte sind in einer Kanzlei tätig.

    Habe schon rumgesucht aber noch nichts Passendes gefunden. Geht das einfach so? Muss ich den "alten" TV entlassen oder kann ich tatsächlich einfach eine Ersatz-TV'in bestimmen?

  • In der letztwilligen Verfügung steht dazu leider gar nichts. Es war dort lediglich die TV angeordnet worden. Die Bestimmung des Testamentsvollstreckers hat das Nachlassgericht damals (2000) vorgenommen.

  • Nein, so einfach geht es nicht. Falls der TV sein Amt nicht mehr ausüben kann, muss er dies gegenüber dem NG kündigen. Dann prüft das NG, ob weiter ein Bedürfnis für die TV besteht. Wenn er geschäftsunfähig ist, prüft das NG von Amts wegen. Wenn weiter Bedürfnis besteht, wird nach vorheriger Anhörung der Beteiligten ein neuer TV ernannt.
    Ob das dann die Anwältin aus dem Büro ist, entscheidet das NG.
    Wenn der TV nur vorübergehend verhindert ist, kann er der Anwältin eine Vollmacht erteilen. Darf natürlich keine Generalvollmacht sein und er darf auch nicht geschäftsunfähig werden, da dann sein Amt erlischt und damit auch die Vollmacht.

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