Wieder so eine dieser Naturschutz - Reallasten:
"Der Eigentümer verpflichtet sich gegenüber dem Land die Ausgleichsfläche (extensive Wiese)
a) 2 x jährlich zu mähen,
oder
b) alternativ einen Laubwald anzupflanzen....und den Bestand als Niederwald zu nutzen.
Soweit diese Verpflichtungen nicht dinglicher Inhalt einer Reallast sein können, gelten sie rein schuldrechtlich...
Eintragung gemäß a) und b) wird bewilligt und beantragt.
Das kommt mir irgendwie so vor wie "Rentenrecht - entweder 500 Euro monatlich oder alternativ 1000 Euro monatlich"
Geht so was?