Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft mit zwei Anwälten wird verklagt. Die Gesellschaft und der Beklagte zu 2. werden vom Beklagten zu 2. vertreten. Der Beklagte zu 3. vom Beklagten zu 3.
Beklagter zu 2. macht nach Ende des Verfahrens eine Erhöhungsgebühr geltend, da er sich selbst und die Gesellschaft vertreten hat.
Stehe gerade auf dem Schlauch und habe speziell diese Konstellation leider nicht gefunden.
Erhöhung möglich?